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Die deutsche Signal-Instrumentenfabrik Max B. Martin hat schon 1932 zusammen mit Feuerwehr- und Polizeidienststellen ein Horn entwickelt, das als Sondersignal für bevorrechtigte Wegebenutzer gesetzlich vorgeschrieben wurde – Gesetzgeber: „Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne.“Typisch für das Martin-Horn® 2298 GM sind die vier Membran-Schallbecher mit tremolierender Abstimmung für zusätzlichen Warneffekt. Sonderausführungen mit anderen Abstimmungen und Rhythmus sind möglich.
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